SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT
Wir überarbeiten gerade unser Konzept.
Unser/e Ansprechpartner/in zum lnfektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Claudia Brusch
Tel. / E-Mail: 038847 22103, claudia.brusch@ceramic.partners
MitarbeiterInnen halten in möglichen Pandemieszenarien eigenverantwortlich die staatlich und betrieblich vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen ein.
In Räumen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicherstellen In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung. Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände fern. Bei Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber) wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an.
Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
- Instruktion der Belegschaft mittels Aushang und Information durch die Abteilungsleiter/Schichtleiter.
- Kolleginnen und Kollegen sind angehalten sich auch gegenseitig und eigenverantwortlich darauf hinzuweisen.
Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Sofortiges Verlassen des Geländes und Aufsuchen eines Arztes, dies gilt auch auch für Personen im engeren Kontaktumfeld.
Handhygiene
- Bitte Desinfektionsstationen in jeder Abteilung und an den Waschräumen bzw. Toiletten nutzen.
- Bei Fehlen und oder Verbrauch, bitte AnprechpartnerIn benachrichtigen
Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
- Dokumentation am Empfang von Name, Kontakt und Telefonnummer, sowie Ankunfts- und Verlasszeiten durch digitale Zeiterfassung.
- Kunden betreten durch separaten Eingang Werksverkauf. Mitarbeiter und Kunden halten den nötigen Mindestabstand ein.
Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
- Arbeitsplätze und Besprechungsräume sind so eingerichtet, dass der nötige Mindestabstand eingehalten werden kann.
- In Bereichen, wo dies unmöglich ist, wird für einen Teil der Belegschaft Homeoffice angeordnet.
Dienstreisen und Meetings
- Reduzierung von Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen auf ein Minimum
- Zurverfügungstellung technischer Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen
- Bei unbedingt notwendigen Präsenzveranstaltungen Sicherstellung eines ausreichenden Abstands zwischen den Teilnehmern
Arbeitszeit- und Pausengestaltung
- Werksleitung: Verringerung der Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung, wenn notwendig.
- Schichtleiter: Möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten einteilen.
- Belegschaft: Bitte vermeiden, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt (Zeiterfassung).
Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstatten und Betriebsgelände
- Zutritt betriebsfremder Personen werden nach Möglichkeit auf ein Minimum beschränkt
- Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen des Betriebsgeländes sind zu dokumentieren
- Information Betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten. (Mündlich, Aushang und Webseite)
Sanitärraume, Kantinen und Pausenraume
- Selbstständige Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Pausenräumen.
- Benutzung von Einweghandtücher
Stand August 2020