TECHNISCHE INFORMATIONEN ZU FLIESEN

Alle Angaben ohne Gewähr.

Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de

Herausgeber
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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Stand: Juni 2019

1. Chemische Beständigkeit, DIN EN ISO 10545-13

Beständigkeit gegen Haushalt-
chemikalien und Badewasserzusätze
–Haushaltchemikalien
Ammoniumchloridlösung 100g/l
– Schwimmbadsalze
Natriumhypochloridlösung 20g/l

Klassen
unglasiert: UA/UB/UC*
glasiert: GA/GB/GC*

Beständigkeit gegen Säuren und Laugen
– Geringe Konzentration (L)
a) Salzsäurelösung 3%
b) Zitronensäurelösung 100g/l
c) Kaliumhydroxidlösung 30g/l
– Hohe Konzentration (h)
a) Salzsäurelösung 18%
b) Milchsäurelösung 5%
c) Kaliumhydroxidlösung 100g/l

Klassen
unglasiert: ULA/ULB/ULC bzw. UHA/UHB/UHC*
glasiert: GLA/GLB/GLC bzw. GHA/GHB/GHC*

Säureschutzbau und Apparatebau
Die Beständigkeit für den Säureschutzbau DIN EN 993-16 oder den chemischen Apparatebau DIN 28062 ist Einzelprüfungen vorbehalten.

2. Fleckbeständigkeit, DIN EN ISO 10545-14

Fleckenbildner
– Spurenbildende Fleckenbildner
Grüne Fleckenbildner in Öl
Rote Fleckenbildner in Öl
– Fleckenbildner chemisch
Jod, 13g/l in Alkohol
– Filmbildende Fleckenbildner
Olivenöl
Reinigung (im Rahmen der Prüfung)
– Reinigungsmittel
Heißes Wasser (+55 °C)
Schwaches Reinigungsmittel
Starkes Reinigungsmittel
– Lösungsmittel
Salzsäurelösung 3%
Kaliumhydroxid 200g/l
Aceton

3. Blei- und Cadmiumabgabe

Die glasierten Oberflächen werden einer Essig‑
säurelösung ausgesetzt. Anschließend wird die Menge des abgegebenen Bleis und Cadmiums bestimmt.
Klassen
Kl. 5 / Kl. 4 / Kl. 3 / Kl. 2 / Kl. 1**

* Klasse A weist hierbei die höchste chem. Beständigkeit auf, die nach C immer mehr abnimmt.

** Klasse 5 weist hierbei die höchste Fleckbeständigkeit auf, die nach 1 immer mehr abnimmt. Die glasierten Oberflächen werden einer Essigsäurelösung ausgesetzt. Anschließend
wird die Menge des abgegebenen
Bleis und Cadmiums bestimmt.

Die hier veröffentlichten Angaben und Zitate aus Produkt- und Prüfnormen sind lediglich als unverbindliche Hinweise zu betrachten. Es gelten die jeweils aktuellsten Fassungen der jeweiligen Quellen.

1. Reibungskoeffizient/Trittsicherheit/Rutschhemmung

Die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen, dass Fußböden eben, rutschhemmend und reinigungsfreundlich sein müssen. Besondere Schutzmaßnahmen gegen Ausgleiten sind erforderlich, wenn durch den Umgang mit Wasser, Öl, Schlamm, Fett oder Abfällen Rutschgefahr besteht. Bei der Auswahl der Belagstoffe ist darauf Rücksicht zu nehmen. Diese klare Forderung stützt sich auf Untersuchungen der Versicherungsträger, die ergaben, dass unter allen Unfallursachen das Ausrutschen an erster Stelle steht.

1.1. Gewerbebereiche

Zuständig
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin, Alte Heerstraße
111, 53754 St. Augustin, Fachausschuss „Bauliche Einrichtungen“.

Prüfnorm: DIN 51130
DIN 51130:2014-02 Prüfung von Bodenbelägen, Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft, Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren, Schiefe Ebene

Merkblatt
BGR/GUV-R 181 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“des Sachgebiets „Bauliche Einrichtungen und Handel“ im Fachbereich „Handel und Logistik“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Prüfverfahren: Schiefe Ebene, Begehung mit Sicherheitsschuhen, Gleitmedium Öl. Die Oberflächengestaltung kann eben, feinrau, rau oder profiliert sein.

Verdrängungsraum
Der Verdrängungsraum (V4-V10) ist der offene Hohlraum zwischen Gehebene und Entwässerungsebene bei profilierten Oberflächen.

Neigungswinkel
Die angegebenen Neigungswinkel dienen ausschließlich zur Zuordnung der Bewertungsgruppen und sind nicht mit den Neigungswinkeln von Schrägen/Rampen gleichzusetzen.

Geforderte Bewertungsgruppen
im Arbeitsbereich

Bewertungsgruppen
Die geforderten Bewertungsgruppen sind in einer detaillierten Tabelle gleitgefährderter Arbeitsbereiche zusammengestellt (siehe nächste Seite).

Gesetzesgrundlage
Die Arbeitsstättenverordnung als auch die Unfallverhütungsvorschriften verlangen, dass Fußböden eben, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein müssen. Resultat dieser Forderungen ist das Merkblatt BGR 181 – Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr.

TRITTSICHERHEIT TABELLE

wdt_ID Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen
1 Allgemeine Arbeitsräume und - bereiche*)
2 Eingangsbereiche, innen**) R9
3 R11 oder R10 V 4
4 Treppen, innen***) R9
5 Außentreppen R11 oder R10 V 4
6 Schrägrampen, innen***) (z. B. Rollstuhl- rampen, Ausgleichsschrägen, Trans- portwege) Eine R-Gruppe höher als für den Zugangsbelag er-forderlich V-Wert des Zugangsbelags, falls zutreffend
7 Sanitärräume
8 Toiletten R9
9 Umkleide- und Waschräume R10
10 Pausenräume (z.B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) R9
11 Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen (siehe ASR A4.3) R9
12 Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl
13 Fettschmelzen R13 V 6
14 Speiseölraffinerie R13 V 4
15 Herstellung und Verpackung von Marga- rine R12
16 Herstellung und Verpackung von Speise- fett, Abfüllen von Speiseöl R12
17 Milchbe- und -verarbeitung, Käseher- stellung
18 Frischmilchverarbeitung einschließlich Butterei R12
19 Käsefertigung, -lagerung und Verpa- ckung R11
20 Speisefabrikation R12
21 Schokoladen- und Süßwarenherstellung
22 Zuckerkocherei R12
23 Kakaoherstellung R12
24 Rohmassenherstellung R11
25 Eintafelei, Hohlkörper- und Pralinenfabri- kation R11
26 Herstellung von Backwaren (Bäckerei- en, Konditoreien, Dauerbackwaren- Herstellung)
27 Teigbereitung R11
28 Räume, in denen vorwiegend Fette oder flüssige Massen verarbeitet werden R12
29 Spülräume R12 V 4
30 Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung
31 Schlachthaus R13 V 10
32 Kutterraum, Darmschleimerei R13 V 10
33 Fleischzerlegung R13 V 8
34 Wurstküche R13 V 8
35 Kochwurstabteilung R13 V 8
36 Rohwurstabteilung R13 V 6
37 Wursttrockenraum R12
38 Darmlager R12
39 Pökelei, Räucherei R12
40 Geflügelverarbeitung R12 V 6
41 Aufschnitt- und Verpackungsabteilung R12
42 Handwerksbetrieb mit Verkauf R12 V 8****)
43 Be- und Verarbeitung von Fisch, Fein- kostherstellung
44 Be- und Verarbeitung von Fisch R13 V 10
45 Feinkostherstellung R13 V 6
46 Mayonnaiseherstellung R13 V 4
47 Gemüsebe- und -verarbeitung
48 Sauerkrautherstellung R13 V 6
49 Gemüsekonservenherstellung R13 V 6
50 Sterilisierräume R11
51 Räume, in denen Gemüse für die Verar- beitung vorbereitet wird R12 V 4
52 Nassbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung (soweit nicht besonders erwähnt)
53 Lagerkeller, Gärkeller R10
54 Getränkeabfüllung, Fruchtsaftherstellung R11
55 Küchen, Speiseräume
56 Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen) R12
57 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen, Kindertageseinrichtun- gen, Sanatorien R11
58 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken R12
59 Großküchen für Gemeinschaftsverpfle- gung in Mensen, Kantinen, Fernküchen R12 V 4
60 Aufbereitungsküchen (Fast-Food-Küchen, Convenience- und Imbissbetriebe) R12
61 Auftau- und Anwärmküchen R10
62 Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Ho- tels-Garni, Stationsküchen R10
63 Spülräume
64 Spülräume zu 9.1, 9.4, 9.5 R12 V 4
65 Spülräume zu 9.2 R11
66 Spülräume zu 9.3 R12
67 Speiseräume, Gasträume, Kantinen, ein- schließlich Serviergängen R9
68 Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäu- ser, Tiefkühlhäuser
69 für unverpackte Ware R12
70 für verpackte Ware R11
71 Verkaufsstellen, Verkaufsräume
72 Warenannahme Fleisch
73 für unverpackte Ware R11
74 für verpackte Ware R10
75 Warenannahme Fisch R11
76 Bedienungsgang für Fleisch und Wurst
77 für unverpackte Ware R11
78 für verpackte Ware R10
79 Bedienungsgang für Fleisch und Wurst, verpackte Ware R10
80 Bedienungsgang für Molkerei- und Fein- kosterzeugnisse, unverpackte Ware R10
81 Bedienungsgang für Fisch
82 für unverpackte Ware R12
83 für verpackte Ware R11
84 Bedienungsgänge, ausgenommen Nr. 11.3 bis 11.6 R9
85 Fleischvorbereitungsraum
86 zur Fleischbearbeitung, ausgenommen Nr. 5 R12 V 8
87 zur Fleischverarbeitung, ausgenommen Nr. 5 R11
88 Blumenbinderäume und -bereiche R11
89 Verkaufsbereiche mit Backöfen
90 zum Herstellen von Backware R11
91 zum Aufbacken vorgefertigter Backware R10
92 Verkaufsbereiche mit Fritteusen oder Grillanlagen R12 V 4
93 Verkaufsräume, Kundenräume R9
94 Vorbereitungsbereiche für Lebensmittel zum SB-Verkauf R10
95 Kassenbereiche, Packbereiche R9
96 Verkaufsbereiche im Freien R11 oder R10 V 4
97 Räume des Gesundheitsdienstes/der Wohlfahrtspflege
98 Desinfektionsräume (nass) R11
99 Vorreinigungsbereiche der Sterilisation R10
100 Fäkalienräume, Ausgussräume, unreine Pflegearbeitsräume R10
101 Sektionsräume R10
102 Räume für medizinische Bäder, Hydrothe- rapie, Fango-Aufbereitung R11
103 Waschräume von OP's, Gipsräume R10
104 Sanitäre Räume, Stationsbäder R10
105 Räume für medizinische Diagnostik und Therapie, Massageräume R9
106 OP-Räume R9
107 Stationen mit Krankenzimmern und Flure R9
108 Praxen der Medizin, Tageskliniken R9
109 Apotheken R9
110 Laborräume R9
111 Friseursalons R9
112 Wäscherei
113 Räume mit Durchlaufwaschmaschinen (Waschröhren) oder mit Waschschleu- dermaschinen R9
114 Räume mit Waschmaschinen, bei denen die Wäsche tropfnass entnommen wird R11
115 Räume zum Bügeln und Mangeln R9
116 Kraftfutterherstellung
117 Trockenfutterherstellung R11
118 Kraftfutterherstellung unter Verwendung von Fett und Wasser R11 V 4
119 Lederherstellung, Textilien
120 Wasserwerkstatt in Gerbereien R13
121 Räume mit Entfleischmaschinen R13 V 10
122 Räume mit Leimlederanfall R13 V 10
123 Fetträume für Dichtungsherstellung R12
124 Färbereien für Textilien R11
125 Lackierereien
126 Nassschleifbereiche R12 V 10
127 Pulverbeschichtung R11
128 Lackierung R10
129 Keramische Industrie
130 Nassmühlen (Aufbereitung keramischer Rohstoffe) R11
131 Mischer Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Gra- phit, Kunstharzen
132 Pressen (Formgebung) Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Gra- phit, Kunstharzen R11 V 6
133 Gieß-, Druckgussbereiche R12
134 Glasierbereiche R12
135 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein
136 Steinsägerei, Steinschleiferei R11
137 Glasformung von Hohlglas, Behälterglas R11
138 Schleifereibereiche für Hohlglas, Flach- glas R11
139 Isolierglasfertigung Umgang mit Trockenmittel R11 V 6
140 Verpackung, Versand von Flachglas Umgang mit Antihaftmittel R11 V 6
141 Ätz- und Säurepolieranlagen für Glas R11
142 Betonwerke
143 Betonwaschplätze R11
144 Lagerbereiche
145 Lagerräume für Öle und Fette R12 V 6
146 Lagerräume für verpackte Lebensmittel R10
147 Lagerbereiche im Freien R11 oder R10 V 4
148 Chemische und thermische Behand- lung von Eisen und Metall
149 Beizereien R12
150 Härtereien R12
151 Laborräume R11
152 Metallbe- und -verarbeitung, Metall- Werkstätten
153 Galvanisierräume R12
154 Graugussbearbeitung R11 V 4
155 Mechanische Bearbeitungsbereiche (z.B. Dreherei, Fräserei), Stanzerei, Presserei, Zieherei (Rohre, Drähte) und Bereiche mit erhöhter Öl-Schmiermittelbelastung R11 V 4
156 Teilereinigungsbereiche, Abdämpfberei- che R12
157 Werkstätten für Fahrzeug- Instandhaltung
158 Instandsetzungs- und Wartungsräume R11
159 Arbeits- und Prüfgrube R12 V 4
160 Waschhalle, Waschplätze R11 V 4
161 Werkstätten für das Instandhalten von Luftfahrzeugen
162 Flugzeughallen R11
163 Werfthallen R12
164 Waschplätze R11 V 4
165 Abwasserbehandlungsanlagen
166 Pumpenräume R12
167 Räume für Schlammentwässerungsanla- gen R12
168 Räume für Rechenanlagen R12
169 Standplätze von Arbeitsplätzen, Arbeits- bühnen und Wartungspodeste R12
170 Feuerwehrhäuser
171 Fahrzeug-Stellplätze R12
172 Räume für Schlauchpflegeeinrichtungen R12
173 Funktionsräume in der Atemschutz- Übungsanlage
174 Vorbereitungsraum R10
175 Konditionsraum R10
176 Übungsraum R11
177 Schleuse R10
178 Zielraum R11
179 Wärmegewöhnungsraum R11
180 Leitstand R9
181 Schulen und Kindertageseinrichtungen
182 Eingangsbereiche, Flure, Pausenhallen R9
183 Klassenräume, Gruppenräume R9
184 Treppen R9
185 Toiletten, Waschräume R10
186 Lehrküchen in Schulen (siehe auch Nr. 9) R10
187 Küchen in Kindertageseinrichtungen (siehe auch Nr. 9) R10
188 Maschinenräume für Holzbearbeitung R10
189 Fachräume für Werken R10
190 Pausenhöfe R11 oder R10 V 4
191 Geldinstitute
192 Schalterräume R9
193 Betriebliche Verkehrswege in Außen- bereichen
194 Gehwege R11 oder R10 V 4
195 Laderampen
196 überdacht R11 oder R10
197 nicht überdacht R12 oder R11 V 4
198 Schrägrampen (z.B. für Rollstühle, Ladebrücken) R12 oder R11 V 4
199 Betankungsbereiche
200 überdacht R11 V 4
201 nicht überdacht R12
202 Parkbereiche
203 Garagen, Hoch- und Tiefgaragen ohne Witterungseinfluss*****) R10
204 Garagen, Hoch- und Tiefgaragen mit Wit- terungseinfluss R11 oder R10 V 4
205 Parkflächen im Freien R11 oder R10 V 4

*) für Fußböden in barfuß begangenen Nassbereichen siehe GUV-Information „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ (GUV-I 5827)
**) Eingangsbereiche gemäß Nummer 0.1 sind die Bereiche, die durch Eingänge direkt aus dem Freien betre-ten werden und in die Feuchtigkeit von außen hereingetragen werden kann (siehe auch Punkt 6 Absatz 3, Verwendung von Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmer). Für anschließende Bereiche oder andere großflächige Räume ist Punkt 4 Abs. 10 zu beachten.
***) Treppen, Rampen gemäß Nummer 0.3 und 0.5 sind diejenigen, auf die Feuchtigkeit von außen hineingetra-gen werden kann. Für anschließende Bereiche ist Punkt 4 Abs. 10 zu beachten.

****) Wurde überall ein einheitlicher Bodenbelag verlegt, kann der Verdrängungsraum auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung (unter Berücksichtigung des Reinigungsverfahrens, der Arbeitsabläufe und des Anfalls an gleitfördernden Stoffen auf den Fußboden) bis auf V 4 gesenkt werden.